

Herr Hennings hat sich um die niedersächsische Heimatpflege sehr verdient gemacht; u.a. war er über viele Jahre sehr aktives Mitglied der Fachgruppen Volkskunde und Museen sowie Niederdeutsch und Saterfriesisch des Verbandes.
In Anerkennung seiner Verdienste ernannte der NHB Jürgen Hennings am 7. Mai diesen Jahres zu seinem Ehrenmitglied (s. Foto, links J. Hennings, rechts Prof. H. Küster). Obgleich schon stark durch seine Krankheit geschwächt, sandte er noch an seinem Todestag per Fax aktuelle wichtige Mitteilungen zur Niederdeutschpolitik an den NHB.
Jürgen Hennings starb am 17. Juni 2010 nach schwerer Krankheit in seinem Haus in Bad Zwischenahn.
Der Niedersächsische Heimatbund wird Jürgen Hennings in guter Erinnerung bewahren.
Etwa 150 Teilnehmer besuchten die Fachsymposien am 7. Mai 2010 in Verden (Aller) und die abendliche Mitgliederversammlung des Niedersächsischen Heimatbundes (NHB). Auf der Veranstaltung des NHB und der Klosterkammer Hannover mit dem Thema „Bauforschung und Denkmalpflege. Der Verdener Dom als Beispiel.“ wurde der Öffentlichkeit ein bauhistorisches Modell des Domdachwerkes im Maßstab 1:20 übergeben. Andere Veranstaltungen thematisierten das „Ehrenamt in der Archäologie“ sowie den „Sachsenhain bei Verden“ als Zeugnis der NS-Blut-und-Bodenideologie. Ausserdem fand das offene Jahrestreffen des „NettPlatt Neddersassen in ´n NHB“ statt, welches über verbesserte juristische Grundlagen der Niederdeutschförderung diskutierte.
Mit der Neu- bzw. Wiederwahl des 11-köpfigen Präsidiums stellte die Mitgliederversammlung wichtige verbandsinterne Weichen für die nächsten drei Jahre. Sie bezog erneut Stellung zum drohenden Abriss des Plenarsaals des Niedersächsischen Landtages. In einer Entschließung, die dann auf der Festversammlung des Niedersachsentages am Sonnabend, 8. Mai an Ministerpräsident Wulff übergeben wurde, heißt es unter anderem: „Der Niedersächsische Heimatbund lehnt … den geplanten Abriss des Plenarsaals ab.“
Pressemitteilung zur Mitgliederversammlung zum Download (PDF-Datei, 58 kB).
Zur Festveranstaltung am Sonnabend, 8. Mai 2010 fanden ca. 300 Gäste den Weg in die Stadthalle Verden aus Anlass des Austausches der ROTEN und der WEISSEN MAPPE zwischen dem NHB und der Landesregierung. Die kulturpolitische Arbeit und das Engagement des NHB für Naturschutz, Kultur- und Denkmalpflege wurden auch von der Wissenschaftssenatorin der Stadt Hamburg und Präsidentin des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz, Dr. Herlind Gundelach, hervorgehoben. Die seit 50 Jahren zusammengestellten und jährlich zu aktuellen Themen Stellung beziehenden ROTEN MAPPEN des NHB seien ein einzigartiges Dokument bürgerschaftlichpolitischen Engagements in Deutschland.
Pressemitteilung zur Festveranstaltung zum Download (PDF-Datei, 68 kB).
Ansprache des NHB-Präsidenten Prof. Hansjörg Küster als Download (PDF-Datei, 50 kB)
Ansprache des Niedersächsischen Ministerpräsidenten Dr. Christian Wulff als Download (PDF-Datei, 57 kB)
ROTE MAPPE 2010 als Download (PDF-Datei, 1,85 MB)
WEISSE MAPPE 2010 als Download (PDF-Datei, 180kB)
Der 92. Niedersachsentag findet am 20. und 21. Mai 2011 in Hannoversch Münden statt. Auch dort wird der NHB der Landesregierung wieder eine ROTE MAPPE übergeben. Wer hierfür Beiträge einreichen möchte, kann diese senden an:
Niedersächsischer Heimatbund e.V.
Landschaftstr. 6A
30159 Hannover
oder per E-Mail: Heimat@niedersaechsischer-heimatbund.de
Der NHB nimmt Ihre Wünsche und Anregungen für die ROTE MAPPE 2011 gern entgegen!
Die Roten Mappen 1960 – 2010 sowie die Weissen Mappen 1977 – 2010 liegen digital als PDF-Dokumente vor und können beim NHB als CD-ROM bestellt werden.
Info: 0511 / 368 12 51
E-Mail: Heimat@niedersaechsischer-heimatbund.de
Die Roten und Weissen Mappen der Jahre 2004 bis 2009 zum Download finden Sie unter Dokumente
Der Freundeskreis des Niedersächsischen Heimatbundes e.V., der Sparkassenverband Niedersachsen und die VGH Landschaftliche Brandkasse Hannover haben gemeinsam unter dem Namen „Stiftung Heimat Niedersachsen – Heimat Kultur Natur“ eine gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Hannover gegründet. Schirmherr ist der Ministerpräsident des Landes Niedersachsen.
In einem Festakt am 3. November 2009 sagte der Niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff in Hannover: "Ich begrüße die Gründung der neuen Stiftung als Ausdruck gelebten Bürgersinns und ehrenamtlichen Engagements. Die neue Stiftung Heimat Niedersachsen hat die besten Voraussetzungen, um künftig erfolgreich zu wirken!"
Die Förderschwerpunkte der neuen Stiftung liegen unter anderem im Natur- und Umweltschutz, der Landschafts- und Denkmalpflege sowie der historischen Landesforschung. Der Zweck der Stiftung ist die Förderung der Erhaltung und Gestaltung der niedersächsischen Heimat in ihrer natürlichen und historisch bedingten Vielfalt.
Flyer Stiftung Heimat Niedersachsen als PDF-Datei (3,76MB) zum download
Die von Kulturminister Lutz Stratmann berufene Niedersächsische Denkmalkommission hat ihre Arbeit aufgenommen. Das neue Gremium soll das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) und das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege (NLD) in grundsätzlichen Angelegenheiten der Bau- und Kunstdenkmalpflege beraten.
Dem 15-köpfigen Gremium gehören Vertreter der drei kommunalen Spitzenverbände, der evangelischen und katholischen Kirche, der Denkmaleigentümer, der Architekten- sowie der Handwerkskammer, der Verbände des Denkmalschutzes und weitere fachkundige Personen an. Das Gremium hat bei seiner konstituierenden Sitzung Dr. Wolfgang Rüther, Geschäftsführer des Niedersächsischen Heimatbundes (NHB), zum Vorsitzenden gewählt. Als Stellvertreter wurde der Stader Baudezernent Kersten Schröder-Doms (Niedersächsischer Städtetag) bestimmt.
Fragen, mit denen sich die Denkmalkommission befassen wird, sollen grundsätzlicher Art und nicht auf Einzelfälle bezogen sein. Dazu könnten beispielsweise Themen wie Förderung und Fördermöglichkeiten der Bau- und Kunstdenkmalpflege im ländlichen Raum oder das Spannungsverhältnis von energetischer Sanierung und Denkmalpflege gehören.
Zusatzqualifikation Plattdeutsch nicht im Widerspruch zum Gleichstellungsgesetz
Eine Sorge weniger für den Niedersächsischen Heimatbund und die Sprecher der Niederdeutschen Sprache in Niedersachsen: Die seit der Verabschiedung des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) vor einigen Jahren offene Frage, ob in Stellenausschreibungen Plattdeutschkenntnisse als Zusatzqualifikation verlangt werden dürfen, wurde nun auf Bundesebene geklärt. Auf Anfrage von MdB Gitta Connemann aus Leer teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit, dass die Kenntnis einer Sprache - auch einer Regional- oder Minderheitensprache - nicht zu den im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützten Diskriminierungsmerkmalen gehört. Im Klartext bedeutet dies, dass bei Stellenausschreibungen sprachliche Qualifikationen – auch solche in der Regionalsprache Niederdeutsch – gefordert werden können, wenn der Arbeitgeber hieran Interesse hat.
mehr lesen und zur Presseinformation
Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an Mdb Gitta Connemann
Die Niedersächsische Landesregierung hat seit dem 01.10.2003 bestehende Lücken im Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz für ehrenamtlich Aktive geschlossen. Hierzu sind mit der Versicherungsgruppe Hannover (VGH) Rahmenverträge über einen subsidiären Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz für ehrenamtlich Aktive abgeschlossen worden.
Bei der gemeinsamen Initiative mit den VGH Versicherungen Hannover wird der bestehende und bewährte Versicherungsschutz im freiwilligen Bereich berücksichtigt. Der subsidiäre Versicherungsschutz ist eine Auffanglösung für diejenigen, die über keinen anderen Versicherungsschutz verfügen. Die Rahmenverträge sollen keineswegs bestehende Versicherungen, etwa von Bürgerinitiativen, Vereinen oder Selbsthilfegruppen, ersetzen oder an ihre Stelle treten. Der Schutz aus den Rahmenverträgen des Landes tritt gegenüber dem Schutz aus Versicherungen der Trägerorganisationen und Vereine nachrangig ein.
Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen zwei Jahre wurden die Bedingungen der Rahmenverträge für den Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz noch stärker den Interessenlagen der bürgerschaftlich Aktiven angepasst. Sie sind zum 01.10.2005 wirksam geworden.
Das Wohnortprinzip wurde bei beiden Rahmenverträgen aufgegeben. Der Einbezug von Engagierten, deren Hauptwohnsitz außerhalb von Niedersachsen liegt, die aber in Niedersachsen freiwillig tätig sind, ist ab dem 01.10.2005 gewährleistet. Wobei die Initiative für das bürgerschaftliche Engagement von Niedersachsen ausgehen muss.
Der Eigenanteil (also der Anteil, der von dem Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst getragen werden muss) wurde von 250,- auf 150,-- Euro reduziert.
Der Haftpflichtversicherungsschutz bezieht ab dem 01.10.2005 nicht nur die „verantwortlich Tätigen" ein, sondern zukünftig kommen grundsätzlich alle bürgerschaftlich Tätigen als Versicherungsnehmer in Frage. Wobei weiterhin das Prinzip der „Subsidiarität" gilt.
Damit sich die Interessierten vollständig und zutreffend über den Versicherungsschutz informieren können, wurde ein aktuelles Informationsfaltblatt erstellt. Es ist beim NHB anzufordern oder als .pdf-Datei aus dem Internet unter der Adresse www.freiwilligenserver.de herunter zu laden.